Die Firma Velo + AutoKurier Thun haftet fĂŒr SchĂ€den, welche vom Zeitpunkt der Ăbernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung verursacht werden.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Verluste und BeschĂ€digungen, die zurĂŒckzufĂŒhren sind auf:
Die Haftung fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digung der beförderten Ware, Dokumente oder Pakete beschrĂ€nkt sich ohne schriftliche Wertangabe durch den Absender im Lieferschein auf den effektiven Wert des Objektes, maximal aber auf SFr. 2'000.-- pro Auftrag.
Bei Dokumenten oder Paketen umfasst der effektive Wert lediglich den Materialwert. FĂŒr einen allfĂ€lligen kommerziellen oder effektiven Mehrwert der Sache wird keine Haftung ĂŒbernommen.
Der Absender kann bei der Auftragserteilung gegen Bezahlung eines zu vereinbarenden Zuschlages zur Fracht eine Wertdeklaration bis zum effektiven Wert des Objektes im Lieferschein eintragen. Dadurch erhöht sich die Haftung der Firma bis zu der im Lieferschein eingetragenen Wertdeklaration.
Reklamationen ĂŒber BeschĂ€digungen oder fehlende Waren mĂŒssen sofort in Anwesenheit des Ăberbringers auf dem Lieferschein angebracht werden.
Bei Ă€usserlich nicht erkennbaren SchĂ€den muss die MĂ€ngelrĂŒge innert 8 Tagen nach der Ablieferung der Ware dem Velo + AutoKurier Thun schriftlich mitgeteilt werden.
Die Verwirkung aller HaftungsansprĂŒche und die VerjĂ€hrung von Ersatzklagen richtet sich nach Art. 452 und 454 des Schweizerischen Obligationenrechts.
Der Velo + AutoKurier Thun kann im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers den Abschluss einer Transportversicherung gegen SchĂ€den oder Verluste am Transportgut, soweit er auf Grund der vorstehenden Bedingungen nicht haftbar ist, besorgen, sofern dies der Auftraggeber ausdrĂŒcklich und schriftlich verlangt. Bei der Auftragserteilung hat der Auftraggeber klare Weisungen ĂŒber den gewĂŒnschten Versicherungsschutz zu erteilen. UnterlĂ€sst er dies, so schliesst der Velo + AutoKurier Thun eine Transportversicherung auf der Grundlage einer âEingeschrĂ€nkten Versicherungâ gemĂ€ss Art. 2 der âAllgemeinen Bedingungen fĂŒr Versicherung von GĂŒtertransporten (ABVT 1988)â ab.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle Antragsablehnungen durch den Versicherer.
Eine Verrechnung des Schadens mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand fĂŒr alle Klagen befindet sich in Thun.
Besondere Bedingungen
Ein Merkblatt mit den die hier vorliegenden allgemeinen Transportbedingungen ergÀnzenden besonderen Transportbedingungen wird jedem Auftraggeber auf Verlangen abgegeben.